Der Energieausweis ist seit 1. Januar 2009 für
alle Gebäude verpflichtend.
Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen
Mietern und Käufern zugänglich machen.
Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.
Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen
Mietern und Käufern zugänglich machen.
Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.
Einen Bedarfsausweis braucht man für
Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen,
für die
ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt
wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch
spätere
Modernisierung wird mindestens das
Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von
1977 erreicht.
In einem solchen Fall ist
auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle
anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.
Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise
vorgeschrieben.