Dipl.-Ing.
Matthias Krämer

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Als Ausstellungsberechtigter für Energieausweise (Energiepässe) erstelle ich für alle
Wohngebäude (EnEV 2014) und alle Nichtwohngebäude (DIN 18599)
die entsprechenden Verbrauchs- oder Bedarfsausweise (Aussteller-Nummer dena: 511102).

Information:

Der Energieausweis ist seit 1. Januar 2009 für alle Gebäude verpflichtend.
Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen
Mietern und Käufern zugänglich machen.
Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.

Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen,
für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere
Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.
In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.
Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

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